SolarEnergetische Bauleitplanung

Mit der Sonne planen!

Um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern, werden Klimaschutzbelange in die städtebauliche Planungspraxis integriert. Das BauGB schreibt u. a. eine ausreichende Besonnung und Tageslichtversorgung von Wohn- und Arbeitsräumen (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB i. V. mit § 136 Abs. 3 Nr. 1a BauGB), sowie die zeitgemäße Energieeffizienz des Städtebaus und verstärkte Nutzung der Erneuerbaren Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) vor. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt konkret die energetischen Anforderungen für zu errichtende Wohngebäude. In diesem Zusammenhang führen Kommunen zunehmend solarenergetische Prüfungen von Neubauvorhaben durch.

Anwendung

Der Planungsstand des Neubauvorhabens wird als 3D-Modell aufgebaut, die Gebäude positioniert, Dachformen sowie -neigungen werden vergeben und Baumpflanzungen integriert. Die Analyse des passiven Solarpotenzials berechnet die Besonnung auf die Fassaden- bzw. Fensterflächen, um die Aufwärmung des Gebäudes durch Sonnenenergie zu ermitteln. Ausschlaggebend sind die Ausrichtung der Hauptfassade und die Abstände der Gebäude zueinander sowie die Pflanzstandorte und Wuchshöhen von Bäumen als Schattenquelle. Die aktive solare Analyse dagegen optimiert das Bauvorhaben für die solare Energieproduktion auf Dach- und Fassadenflächen. Es werden Dachform, Dachausrichtung und Dachneigung sowie mögliche Abschattungen betrachtet. Jeder Dach- und Fassadenseite werden Informationen zum Solarenergiepotenzial für die Photovoltaik- und Solarthermienutzung zugeordnet.

    Mehrwerte

    • Berücksichtigung der Nutzung solarer Energie in der Planungsphase
    • Energieeinsparung und Senkung der Energiekosten
    • Förderung einer transparenten, nachhaltigen und autonomen Energieversorgungsstruktur
    • Gute Vermarktungsmöglichkeiten
    • Steigerung der Lebensqualität des zukünftigen Bewohners