XPlanung – Verbesserung von Datennutzung und Datenaustausch


Im Oktober 2017 wurde vom IT-Planungsrat beschlossen, dass die XPlanung das verbindliche Austauschformat für IT-Verfahren im Planungsbereich ist.

Hierzu gibt u. a. die „Handreichung“ der neu gegründeten Leitstelle XPlanung/XBau Auskunft. Dort heißt es: „Für IT-Verfahren, die neu implementiert oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden, ist der Beschluss sofort bindend umzusetzen. Alle bestehenden IT-Verfahren in den Bau- und Planungsverwaltungen von Gebietskörperschaften sind bis zum Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist (Februar 2023) zu ertüchtigen, um XPlanung- und XBau-basierte Daten und Nachrichtenobjekte verarbeiten zu können.“ Den konkreten rechtlichen Hintergrund für die XPlanung bei Kommunen bilden im Übrigen oft die E-Government-Gesetze der Länder, die auf die Beschlüsse des IT-Planungsrates verweisen.

Betroffen sind hierbei Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung, die nun mit einer XPlan-konformen Software ausgestattet werden müssen. Es ist zudem wichtig beim Datenaustausch darauf zu achten, dass dieser XPlan-konform erfolgt.   

Wir bieten Ihnen passende Software-Lösungen aber auch Beratung und Hilfe an, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel zu XPlanung aus der aktuellen KOMMBOX 1/2019.

Bei Fragen wenden Sie sich an Steffen Freiberg.

 

© Leitstelle XPlanung/XBau