Gastbeitrag im GDI NI-Newsletter zu INSPIRE


Der letzte Newsletter der Koordinierungsstelle GDI-NI enthält wieder eine Reihe von Neuigkeiten und  Tipps zum Mitwirken am INSPIRE-Umsetzungsprozess, Metadatenstandards und Datenmodellierung sowie im Anhang auch einen Gastbeitrag der IP SYSCON GmbH. Unter dem Titel „INSPIRE-Export für B- und F-Pläne - Planned Land Use auf Knopfdruck." ist folgendes in der Ausgabe 3/2016 nachzulesen:

Die INSPIRE Richtlinie soll einer grenzübergreifenden Nutzung von Geodaten in Europa dienen. Sie legt fest, dass digitale Geodaten für 34 Themenbereiche (aufgeführt in drei Anhängen) in einheitlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Im Zusammenhang der Bauleitplanung ist der Themenbereich „Land Use" aus Annex III relevant. In der Konsequenz heißt das z. B., dass die Daten führende Stelle eines Plans verpflichtet ist, die vorhandenen digitalen Daten des Planwerks INSPIRE-konform zur Verfügung zu stellen. Für den Bebauungs- wie auch den Flächennutzungsplan liegt diese Pflicht in der Regel bei der Gemeinde. Was heißt das nun konkret für die abgabepflichtige Behörde?

Dies ist im Kontext des Zeitplans zu beantworten. Seit Ende 2013 müssen die Annex III-Themen mit Metadaten beschrieben und den Koordinierungsstellen gemeldet werden. Die Geodaten selbst können in der Form abgegeben werden „wie sie sind". Noch ist z. B. die Abgabe von Shape- oder Rasterdaten möglich. Seit dem 21.10.2015 müssen Geodatensätze der Anhänge II & III, die seit dem 10.12.2013 neu erhoben oder weitgehend umstrukturiert wurden, gemäß der Datenspezifikation bereitgestellt werden. Ab dem 10.12.2015 müssen für diese Daten aufrufbare Geodatendienste angeboten werden.

Die einfache Lösung:
Mit IP Planung der Version 16.1 wird die Datenabgabe für Bauleitpläne leicht gemacht: Die Erfassung bzw. Ergänzung der erforderlichen Metadaten wird direkt im vertrauten IP Plan-Manager ermöglicht. Diese Informationen aus der IP Planverwaltung werden automatisiert in INSPIRE-konforme Metadaten transformiert. Weiterhin werden die Darstellungen und Festsetzungen von Bauleitplänen in das INSPIRE-Geodatenformat übersetzt. Hier werden die Bebauungs- und Flächennutzungspläne in das INSPIRE Planned Land Use-Modell konvertiert und im GML-Format zur Verfügung gestellt. Die Daten können als GML gespeichert und auf Knopfdruck per E-Mail übermittelt werden, z. B. an ein Rechenzentrum, an einen GIS-Dienstleister oder eine GDI-Stelle. So können dann betreffende Such-, Darstellungs- und Download-Dienste bereitgestellt werden.“

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Steffen Freiberg.